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Ratgeber · Baugenehmigung Hessen

Terrassenüberdachung in Hessen: Genehmigung nötig?

Gute Nachricht für alle Hessen: Die Hessische Bauordnung ist bei Terrassenüberdachungen großzügig. Wir sitzen selbst in Ginsheim-Gustavsburg und erklären Ihnen, was gilt und wann Sie trotzdem genauer hinschauen sollten.

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Was die Hessische Bauordnung sagt

Kurz gesagt: In Hessen sind Überdachungen erdgeschossiger Terrassen an Gebäuden der Gebäudeklassen 1 bis 3 baugenehmigungsfrei. Eine feste Grenze in Quadratmetern oder eine maximale Tiefe gibt es dafür nicht. Geregelt ist das in der Anlage zu § 63 der Hessischen Bauordnung (HBO).

Zu den Gebäudeklassen 1 bis 3 gehören Gebäude bis 7 m Höhe, gemessen bis zum Fußboden des obersten Geschosses mit Aufenthaltsräumen. Das sind praktisch alle Einfamilienhäuser, Doppelhaushälften und Reihenhäuser und viele kleinere Mehrfamilienhäuser. Die Terrasse muss im Erdgeschoss liegen. Für Überdachungen auf Balkonen oder Dachterrassen in oberen Stockwerken gilt die Regel nicht.

Genehmigungsfrei heißt nicht regelfrei

Auch wenn Sie keinen Bauantrag brauchen, muss Ihr Dach alle anderen öffentlich-rechtlichen Vorschriften einhalten. Das schreibt § 62 HBO ausdrücklich vor. In der Praxis sind das vor allem diese Punkte:

  • Bebauungsplan: Er kann Baugrenzen, Baufenster oder Gestaltungsvorgaben enthalten. Ihre Gemeinde gibt Ihnen Auskunft, viele Pläne finden Sie auch online.
  • Abstand zur Grenze: Steht das Dach nah an der Grundstücksgrenze, greift das Abstandsflächenrecht nach § 6 HBO. Gerade bei Reihen- und Doppelhäusern sollten Sie das vorher klären.
  • Denkmalschutz und Satzungen: In historischen Ortskernen, etwa in Teilen von Wiesbaden, Hanau oder Limburg, brauchen Sie unter Umständen eine denkmalrechtliche Genehmigung.
  • Statik: Das Dach muss die Schnee- und Windlasten an Ihrem Wohnort sicher tragen. Unsere einfache Statik ist bei jedem Dach kostenlos dabei.

Wann Sie in Hessen doch einen Antrag brauchen

Eine Genehmigung kann nötig sein, wenn Ihr Haus im Außenbereich liegt, wenn die Terrasse nicht im Erdgeschoss liegt, wenn Ihr Gebäude zu einer höheren Gebäudeklasse gehört oder wenn der Bebauungsplan die Fläche nicht zulässt. Auch wenn die Überdachung rundum geschlossen wird, kann das Bauamt sie anders einstufen, zum Beispiel als Wintergarten. Mehr dazu im Ratgeber Kaltwintergarten.

Carport und Vordach in Hessen

Auch Carports und überdachte Stellplätze sind in Hessen bis zu einer bestimmten Größe baugenehmigungsfrei. Für Vordächer über dem Hauseingang gelten ebenfalls Erleichterungen. Weil hier mehr Einzelfälle möglich sind, prüfen wir das bei jedem Projekt gemeinsam mit Ihnen.

So gehen wir mit Ihnen vor

Beim Aufmaß schauen wir uns Ihre Terrasse, die Hauswand und die Lage zur Grenze an. Wenn wir Zweifel haben, sagen wir es Ihnen offen und empfehlen eine kurze Anfrage bei der Bauaufsicht Ihres Kreises oder Ihrer Stadt. Brauchen Sie einen Antrag, bekommen Sie von uns die technischen Unterlagen und auf Wunsch eine geprüfte Statik mit Stempel.

Wir bauen in ganz Hessen, besonders oft in Wiesbaden, Frankfurt am Main, Darmstadt, Offenbach, Hanau, Rüsselsheim, Hofheim am Taunus, Groß-Gerau und Limburg. Schauen Sie sich gern unsere Seiten für Wiesbaden, Frankfurt, Darmstadt und Rüsselsheim an.

Stand: Oktober 2026. Diese Seite ersetzt keine Rechtsberatung. Verbindlich sind die aktuelle Hessische Bauordnung und die Auskunft Ihrer Bauaufsicht.

Check

Ihre Maße schnell prüfen.

Kostenlos und unverbindlich. Die Höhe brauchen wir nur für Rheinland-Pfalz, ohne Angabe rechnen wir mit 2,7 m.

Diese Einschätzung ist ein Anhaltspunkt auf Basis der üblichen Grenzwerte der Landesbauordnungen (Stand Oktober 2026) für offene Überdachungen an Wohngebäuden im Innenbereich. Verbindlich sind allein die aktuelle Landesbauordnung, Ihr Bebauungsplan und die Auskunft Ihres örtlichen Bauamts. Im Außenbereich (§ 35 BauGB), in Schutzgebieten, bei Denkmalschutz oder bei Bebauung an der Grundstücksgrenze gelten strengere Regeln. Wir unterstützen Sie gerne bei den Unterlagen.

Gut zu wissen

Häufige Fragen aus Hessen.

Wie groß darf eine Terrassenüberdachung in Hessen ohne Genehmigung sein?

Für Überdachungen erdgeschossiger Terrassen an Gebäuden der Gebäudeklassen 1 bis 3 nennt die HBO keine feste Flächengrenze. Bebauungsplan und Grenzabstände setzen aber in der Praxis Grenzen.

Brauche ich in Hessen eine Statik für mein Terrassendach?

Ja, jedes Dach muss standsicher sein. Unsere einfache Statik für Schnee- und Windlast an Ihrem Wohnort ist bei uns kostenlos. Für einen Bauantrag liefern wir auf Wunsch eine geprüfte Statik.

Darf ich in Hessen direkt an der Grenze zum Nachbarn bauen?

Das hängt vom Einzelfall und vom Abstandsflächenrecht nach § 6 HBO ab. Bei Reihen- und Doppelhäusern prüfen wir das beim Aufmaß und empfehlen bei Zweifeln eine Anfrage bei der Bauaufsicht.

Gilt die Regel auch für ein Lamellendach oder Faltdach?

Ja, auch Lamellendächer und Faltdächer sind Terrassenüberdachungen. Entscheidend sind Lage, Gebäudeklasse und Bebauungsplan.

Ihr Dach in Hessen, sauber geplant.

Wir sind in Ginsheim-Gustavsburg zu Hause und kennen die Bauämter der Region. Lassen Sie uns gemeinsam schauen, was bei Ihnen gilt.

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