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Ratgeber · Baugenehmigung
Brauche ich eine Baugenehmigung für meine Terrassenüberdachung?
Das hängt vom Bundesland, der Größe und der Lage Ihres Grundstücks ab. Mit unserem Check bekommen Sie in wenigen Sekunden eine erste Einschätzung. Darunter erklären wir, worauf das Bauamt sonst noch schaut.
In 30 Sekunden
Der Baugenehmigungs-Check.
Diese Einschätzung ist ein Anhaltspunkt auf Basis der üblichen Grenzwerte der Landesbauordnungen (Stand Oktober 2026) für offene Überdachungen an Wohngebäuden im Innenbereich. Verbindlich sind allein die aktuelle Landesbauordnung, Ihr Bebauungsplan und die Auskunft Ihres örtlichen Bauamts. Im Außenbereich (§ 35 BauGB), in Schutzgebieten, bei Denkmalschutz oder bei Bebauung an der Grundstücksgrenze gelten strengere Regeln. Wir unterstützen Sie gerne bei den Unterlagen.
Die Kurzfassung
In den meisten Bundesländern ist eine offene Terrassenüberdachung am Wohnhaus bis zu einer bestimmten Größe verfahrensfrei. Das heißt: Sie brauchen keinen Bauantrag. Die Grenzen sind aber sehr unterschiedlich. Hessen kennt für Terrassenüberdachungen keine feste Flächengrenze, Rheinland-Pfalz rechnet mit dem umbauten Raum, und viele andere Länder setzen 30 m² Fläche und eine maximale Tiefe an.
Wichtig: Verfahrensfrei heißt nicht regelfrei. Auch ohne Bauantrag müssen Ihr Dach und seine Lage zum Bebauungsplan passen, die Abstände zur Grundstücksgrenze einhalten und statisch sicher sein. Die Statik für Schnee- und Windlast an Ihrem Wohnort rechnen wir bei jedem Dach kostenlos mit.
Die Regeln in unserer Region
| Bundesland | Was gilt für die Terrassenüberdachung? | Mehr |
|---|---|---|
| Hessen | Überdachungen erdgeschossiger Terrassen an Gebäuden der Gebäudeklassen 1 bis 3 sind baugenehmigungsfrei, ohne feste Flächengrenze (Anlage zu § 63 HBO). | Hessen |
| Rheinland-Pfalz | Ebenerdige, unbeheizte Terrassenüberdachungen und Wintergärten an Wohngebäuden der Gebäudeklassen 1 bis 3 bis 50 m³ umbauten Raum sind genehmigungsfrei, nicht im Außenbereich (§ 62 LBauO). | Rheinland-Pfalz |
| Bayern | Terrassenüberdachungen bis 30 m² Fläche und 3 m Tiefe sind verfahrensfrei (Art. 57 BayBO). | Lohr am Main · Aschaffenburg |
Für alle anderen Bundesländer nutzen Sie einfach den Check oben. Wir haben dort die üblichen Grenzwerte der jeweiligen Landesbauordnung hinterlegt.
Worauf das Bauamt sonst noch schaut
Bebauungsplan und Ortssatzungen
Ein Bebauungsplan kann Baugrenzen, Farben oder Dachformen vorgeben. Manche Gemeinden haben zusätzlich Gestaltungssatzungen, etwa in Altstädten oder Neubaugebieten. Diese Vorgaben gelten auch für genehmigungsfreie Dächer.
Abstand zur Grundstücksgrenze
Bei Doppel- und Reihenhäusern liegt die Terrasse oft direkt an der Grenze zum Nachbarn. Ob und wie nah Sie dort bauen dürfen, regelt das Abstandsflächenrecht Ihres Landes. Wir schauen uns die Situation beim Aufmaß an und sagen Ihnen offen, wenn Sie besser mit dem Nachbarn und dem Bauamt sprechen.
Außenbereich, Denkmal- und Naturschutz
Liegt Ihr Haus im Außenbereich nach § 35 Baugesetzbuch, steht es unter Denkmalschutz oder in einem Schutzgebiet, gelten strengere Regeln. In diesen Fällen lohnt sich immer eine kurze Anfrage beim Bauamt.
Geschlossene Seiten und Wintergärten
Wird aus der offenen Überdachung mit Glasschiebewänden und Seitenwänden ein rundum geschlossener Raum, kann das Bauamt ihn als Wintergarten einstufen. Dafür gelten teilweise andere Grenzen. Mehr dazu im Ratgeber Kaltwintergarten.
Statik
Jede Überdachung muss Schnee und Wind sicher tragen. Für die meisten Projekte reicht unsere einfache Statik, die bei uns kostenlos ist. Wenn Sie einen Bauantrag stellen, bekommen Sie bei uns auf Wunsch eine geprüfte Statik mit Stempel und Unterschrift.
Was tun, wenn ich eine Genehmigung brauche?
Keine Sorge, das ist kein Hindernis. Sie brauchen in der Regel einen Lageplan, Ansichten mit Maßen, eine Baubeschreibung und die Statik. Die technischen Unterlagen zu Ihrem Dach bekommen Sie von uns. Den Bauantrag selbst stellt eine bauvorlageberechtigte Person, etwa eine Architektin oder ein Bauingenieur. Gern nennen wir Ihnen Ansprechpartner aus der Region.
Gut zu wissen
Häufige Fragen zur Baugenehmigung.
Brauche ich in Hessen eine Baugenehmigung für eine Terrassenüberdachung?
Meist nicht. In Hessen sind Überdachungen erdgeschossiger Terrassen an Gebäuden der Gebäudeklassen 1 bis 3 baugenehmigungsfrei, eine feste Flächengrenze gibt es nicht. Bebauungsplan, Grenzabstände und Statik müssen trotzdem passen.
Wie groß darf eine Terrassenüberdachung in Rheinland-Pfalz ohne Genehmigung sein?
Bis 50 m³ umbauten Raum. Bei einer mittleren Höhe von 2,7 m sind das rund 18,5 m² Grundfläche, also zum Beispiel 5 × 3,5 m.
Was passiert, wenn ich ohne nötige Genehmigung baue?
Das Bauamt kann einen nachträglichen Antrag verlangen, ein Bußgeld verhängen oder im schlimmsten Fall den Rückbau anordnen. Deshalb klären wir die Frage immer vor der Bestellung.
Muss ich meinen Nachbarn fragen?
Rechtlich ist das nicht immer nötig. Wenn Ihr Dach nah an der Grenze steht, empfehlen wir aber ein offenes Gespräch. Das erspart später Ärger.
Ratgeber
Weiterlesen im Ratgeber.
Wir klären das gemeinsam mit Ihnen.
Beim Aufmaß schauen wir uns Grundstück und Hauswand an und sagen Ihnen ehrlich, ob Sie eine Genehmigung brauchen und welche Unterlagen wir Ihnen dafür mitgeben.
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