Geltungsbereich
a) Diese AGB gelten für Kunden, die bei Abschluss eines Vertrages mit der Firma Terrassendachvision, weiter „Verkäufer“ genannt in Ausübung ihrer gewerblichen Tätigkeit handeln.
b) Allen Angeboten, Lieferungen und Leistungen unterliegen ausschließlich dieser allgemeinen Verkaufs- und Lieferbedingungen
zugrunde, alle anderen werden ausgeschlossen.
c) Abweichungen von diesen AGB sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart und vom Geschäftsführer Stefan Aleksander Kocic unterzeichnet sind. Sonstige Mitarbeiter sind nicht befugt.
Angebote / Auftragsbestätigung / Vertragsabschluss
a) Unsere Angebote sind freibleibend, bei Produktbeschreibungen und Produktabbildungen bleiben Änderungen vorbehalten.
b) Offensichtliche Irrtümer oder Fehler in Angeboten, Auftragsbestätigungen oder Rechnungen dürfen von uns berichtigt werden. Rechtsansprüche aufgrund irrtümlich erfolgter Angaben, die in offensichtlichem Widerspruch zu unseren sonstigen Verkaufsrichtlinien stehen, sind gegenstandslos.
c) Auftragsbestätigungen sind umgehend nach Erhalt vom Käufer auf Richtigkeit zu prüfen (vor allem Mengen-, Maß- und
Farbangaben). Fehler sind unverzüglich dem Verkäufer anzuzeigen.
d) Auftragsbestätigungen können sowohl schriftlich als auch mündlich vereinbart werden.
Widerrufsbelehrung
a) § 312g Abs. 2, Satz 1 Nummer 1 BGB – Solange Aufträge nur auf Grundlage eines gesondert zu erstellenden Aufmaßes, vom Kunden ausgesuchtem Material und Farbgebung und erst danach vorgenommenem Zuschnitt der Überdachung / Sichtschutz / Markise etc. erfolgen, steht dem Kunden als Verbraucher kein Widerrufsrecht zu, da es sich um eine individuelle Anfertigung handelt. Es muss deshalb auch nicht über das Widerrufsrecht belehrt werden.
Preise
a) Die vereinbarten Preise gelten für die umseitig angegebenen teile, Maße und Konstruktionen.
b) Ändern sich nach Vertragsschluss Positionen, so werden die vereinbarten Preise, der
Gesamtpreis der Änderung angepasst und dem Kunden umgehend mitgeteilt.
c) Sind seit Vertragsabschluss 6 Monate vergangen wird der Vertrag storniert. Wurde eine Anzahlung geleistet so behält sich der Verkäufer das recht vor 10% der angezahlten Summe einzubehalten.
Zahlung
a) Falls nicht ausdrücklich anders vereinbart, sind Kaufpreise und Preise für sonstige Leistungen bei Übergabe der Ware bzw. Abnahme der Leistung und Aushändigung oder Übersendung der Rechnung zur Zahlung per Sofortüberweisung zu leisten.
b) Skontoabzüge sind nicht berechtigt. Abweichungen sind nur nach ausdrücklicher Absprache mit dem Geschäftsführer.
c) Der Käufer hat nur ein Recht zur Nichtzahlung, wenn seine Ansprüche rechtskräftig festgestellt wurden oder durch den Lieferanten anerkannt wurden.
Gewährleistung
a) Für alle von unserem Subunternehmer montierten Elemente übernimmt dieser eine Gewährleistungspflicht von 2 Jahren. Elektro- und Verschleißteile gehören nicht zu diesem Geltungsbereich. Auf sämtliche Aluminiumteile erhalten Sie für die Formbeständigkeit eine Garantie von 10 Jahren vom Hersteller.
Baugenehmigung
a) Die Informationseinholung über eventuelle Baugenehmigungspflichten als auch die darauffolgende Beschaffung der Baugenehmigung sowie einer spezifischen Statik liegen im Verantwortungsbereich des Käufers. Bei Vertragsabschluss verpflichtet sich der Käufer zur Abnahme und Zahlung.
Eigentumsvorbehalt
a) Bei Verträgen mit Verbrauchern behält sich der Verkäufer das Eigentum an der Ware bis zur vollständigen Zahlung des Kaufpreises vor. Bei Verträgen mit Unternehmern behält sich der Verkäufer das Eigentum der Ware bis zur vollständigen Begleichung aller Forderungen aus einer laufenden Geschäftsbeziehung vor.
b) Eine Verjährung bleibt beim Eigentumsvorbehalt der Forderung des Lieferanten unberührt.
c) Solange die Ware unter Eigentumsvorbehalt steht, darf der Lieferant dieselbe ohne schriftliche Zustimmung des Geschäftsführers nicht an andere herausgeben.
d) Der Kunde ist verpflichtet, dem Verkäufer den Zugriff auf die Ware durch Dritte, etwa im Falle der Pfändung, sowie etwaige Beschädigungen oder die Vernichtung der Ware unverzüglich mitzuteilen. Einen Besitzwechsel der Ware sowie den eigenen Wohnsitzwechsel hat der Kunde dem Verkäufer unverzüglich anzuzeigen.
Für die Ausführung der Montage gelten folgende Bedingungen
a) Der Käufer hat dafür zu sorgen, dass zum vereinbarten Liefertermin die baulichen Voraussetzungen für eine einwandfreie und reibungslose Montage gegeben sind. Kann bei Eintreffen eines Montagetrupps durch Umstände, die der Käufer zu vertreten hat, die Anlage nicht eingebaut werden, so ist der Käufer verpflichtet, die entstandenen und entstehenden Kosten zu tragen.
b) Der Käufer ist verpflichtet, dem Verkäufer die Aufwendungen zu ersetzen, die dadurch entstehen, dass aufgrund von Umständen, die der Verkäufer nicht zu vertreten hat, eine Montage zum vereinbarten Liefertermin nicht sofort begonnen werden oder nicht vollständig erfolgen kann.
c) Für Schäden, die bei der Montage im bzw. am Haus des Käufers oder an anderen Gegenständen des Käufers entstehen, hat der Subunternehmer nur einzustehen, wenn diese auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz seiner Monteure beruht.
d) Für die Montage werden normale Einbauverhältnisse, die eine ungehinderte Durchführung ohne besondere Zusatzarbeiten vorausgesetzt.
Der Verkäufer übernimmt keine Haftung für Beschädigungen an Leitungen, Kabeln und sonstigen im Boden oder an oder im Gebäude gelegen Gegenständen, die ihm nicht vor Aufnahme der Montagearbeiten von dem Käufer bekannt gemacht worden sind. Beschädigungen an Pflaster oder Bodenbelag sind nicht vom Verkäufer zu tragen. Die Wiederherstellung von Pflaster und/oder anderen Bodenbelägen nach Abschluss der Montagearbeiten obliegt dem Käufer.
e) Bei erforderlichen Zusatzarbeiten , werden diese gesondert nach Lohn und Materialkosten abgerechnet.
f) Für Schäden, die bei der Montage im bzw. am Haus des Käufers oder an anderen Gegenständen (Sachschäden) entstehen, hat der Subunternehmer nur einzustehen, wenn diese auf grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz der Monteure beruhen.
g) Der Anschluss von elektrisch betriebenen Liefergütern (bspw. LED-Beleuchtung, Heizstrahler, Elektromotoren von Markisenanlagen etc.) ist kein Vertragsbestandteil zwischen Käufer und Verkäufer. Es gehört zu den Aufgaben des Käufers dies entsprechend zu beauftragen.
h) Bei Fundament arbeiten ist die Entsorgung des Erdaushubs nicht im Auftragsumfang enthalten. Auch die Pflasterung bzw. der Verschluss der Fundamentoberfläche gehört nicht zum Auftragsumfang. Es gehört zu den Aufgaben des Käufers dies entsprechend zu beauftragen.
i) Die Fläche wird zum Montagezeitpunkt zu einer Baustellenzone und frei von Terrassenmöbel, Blumenkübel oder ähnlichem zu räumen. Für Beschädigungen bei Nichträumung haftet keinesfalls der Verkäufer und auch nicht der Subunternehmer. Pflanzen- / Hecken- und Baumschnitt muss so ausgeführt sein, dass die Baustelle frei zugänglich ist, ansonsten muss mit weiteren Kosten gerechnet werden.
j) Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass der Käufer keinen Urlaub am Montagetermin nehmen muss und dies allein die Entscheidung des Käufers ist. Es folgt dementsprechend keinerlei Erstattung in Form von Schadenersatz oder Rückvergütung durch den Verkäufer.
k) Bei Montagen, welche durch schlechtes Wetter verschoben werden müssen, besteht ausdrücklich weder ein Rücktrittsrecht noch Anspruch auf Schadenersatz. Die Montage wird dann sobald das Wetter es zulässt durch die Firma ausgeführt, zu berücksichtigen sind aber dadurch evtl. entstehende Verzögerungen wegen mehrerer gleichzeitiger Montagen, die wetterbedingt nicht durchgeführt werden konnten. Der Firma ist dementsprechend Zeit zu gewähren.
l) Nachträgliche Änderungen nach Auftragserteilung (wie z.B. andere Blenden, andere Farbe, andere Größen, andere Eindeckung) sind nicht möglich.
Stornierung/ Rücktritt vom Kaufvertrag
Storniert/Kündigt der Auftraggeber den Vertrag, tritt er von dem Vertrag zurück, oder nimmt er die Leistung des Auftragnehmers nicht ab, ohne dass der Auftragnehmer dies zu vertreten haben, so hat der Auftragnehmer das Recht, einen pauschalierten Schadensersatz in Höhe von 10 % des zur Zeit der Stornierung/Kündigung/Rücktritts/Nichtabnahme vereinbarten Gesamtpreises (brutto) zu verlangen. Dem Käufer bleibt der Nachweis gestattet, dass kein, bzw. ein niedrigerer, Schaden entstanden ist.
a) Der Verkäufer übernimmt keinerlei Gewährleistung auf Abdichtungen jeglicher Art- Wir verwenden nur zugelassene Materialien von unseren Vorlieferanten, jedoch handelt es sich größtenteils um Wartungsfugen bzw. Pflegefugen, welche von der Gewährleistung ausgenommen werden. Insbesondere bei Aufstellungen über Wohnräume (Balkon über Wohnraum), seitliche Abdichtungen von Sparren, Fassadenanbindungen, Terrassendach o. Carportverbindungen, Kopplungsstellen etc. kann keine Dichtigkeit garantiert werden. Das Gewerk Abdichtung muss vom Spengler und Dachdeckern bei Notwendigkeit fremd vom Käufer in Auftrag gegeben werden. Die Prüfung der Notwendigkeit obliegt dem Käufer bzw. Bauherrn o. der von Ihm beauftragten Bauleiter/Bauingenieur/Bauarchitekt.
b) Zuschnitt Anlagen- Ein Spaltmaß von bis zu 5mm ist normal bei Zuschnitt Anlagen.
c) Allgemein- Bei Lieferantenverzögerungen behalten wir uns die Notwendigkeit eines erneuten Montagetermins vor. (Arbeitszeitengesetze müssen respektiert werden und können zu Folgemontageterminen führen. Handwerk ist manchmal ein unvorhersehbares Geschäft und als Montagebetrieb können Abweichungen in der Planung vorkommen.
d) Der Verkäufer berät nach bestem Wissen und Gewissen und versucht stets die preislich und technisch beste Lösung zu vermitteln. Die Produktentscheidung trifft am Ende der Käufer. Änderungen sind anschließend nur bedingt oder gar nicht möglich.
Salvatorische Klausel:
a) Sollten einzelne Bestimmungen dieser AGB ganz oder teilweise unwirksam sein, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.
Allgemein
a) Wir bitten Sie, Ihre Fläche für die Montage frei zugänglich zu machen! Für Schäden die durch Nichtbeachtung dieser
Aufforderung entstehen, übernimmt der Verkäufer keine Haftung.
b) Aus Sicherheitsgründen ist es von Vorteil, Schneefänger auf dem Dach des Hauses zu montieren, da eine zu große Schneelast material Schäden an Ihrer Überdachung verursachen kann.
c) Farbabweichung gegenüber RAL bzw. Farbmuster sind nach den Farbtontoleranzen der Richtlinien zulässig.
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